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BGH, 25.02.1972 - I ZR 157/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versteckter Einigungsmangel bei sich äußerlich deckenden Willenserklärungen, die nach ihrem objektiven Sinngehalt voneinander abweichen - Abstellen auf inneren Willen bei Ermittlung der Sinnbedeutung einer Willenserklärung - Anforderungen an Beweislast bei der Auslegung ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BGH, 25.02.1972 - I ZR 157/70
Zu beachten ist außerdem, daß es bei der Auslegung von Willenserklärungen auf die Beweislast nur insofern ankommt, als diejenige Partei, der die Auslegung nach dem Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ungünstig ist, diejenigen Umstände darlegen und erforderlichenfalls beweisen muß, die eine andere Auffassung rechtfertigen (vgl. BGHZ 20, 109, 111) [BGH 23.02.1956 - II ZR 207/54] . - BGH, 31.05.1961 - VIII ZR 28/60
Auszug aus BGH, 25.02.1972 - I ZR 157/70
Gegen diese Rechtsgrundsätze hat das Berufungsgericht insofern verstoßen, als es ersichtlich nur auf den inneren Willen der Vertragspartner abstellt (vgl. RGZ 105, 209, 211; BGH NJW 1961, 1668 f; MDR 1967, 477). - BGH, 15.03.1967 - V ZR 60/64
Auszug aus BGH, 25.02.1972 - I ZR 157/70
Gegen diese Rechtsgrundsätze hat das Berufungsgericht insofern verstoßen, als es ersichtlich nur auf den inneren Willen der Vertragspartner abstellt (vgl. RGZ 105, 209, 211; BGH NJW 1961, 1668 f; MDR 1967, 477). - RG, 08.05.1907 - V 340/06
Irrtum oder Mangel der Willensübereinstimmung
Auszug aus BGH, 25.02.1972 - I ZR 157/70
Der Annahme eines versteckten Einigungsmangels im Sinne von § 155 BGB, den das Berufungsgericht ersichtlich als gegeben erachtet, steht nicht entgegen, daß die Erklärungen der Vertragsparteien ihrem Wortlaut nach übereinstimmen (vgl. RGZ 66, 122, 125). - RG, 30.09.1922 - V 126/22
Versteckte Willensunstimmigkeit
Auszug aus BGH, 25.02.1972 - I ZR 157/70
Gegen diese Rechtsgrundsätze hat das Berufungsgericht insofern verstoßen, als es ersichtlich nur auf den inneren Willen der Vertragspartner abstellt (vgl. RGZ 105, 209, 211; BGH NJW 1961, 1668 f; MDR 1967, 477).
- BGH, 18.01.1974 - I ZR 17/73
Voraussetzungen der Wissenszurechnung Dritter
Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 25. Februar 1972 - I ZR 157/70 - Bezug genommen.